Siehe dazu die Artikel in der GNZ vom 05.12. & 07.12.2024 (mit freundlicher Genehmigung der…

Aktuelle Corona-Informationen aus dem Hasselrother Krisenstab
Regelungen gültig ab dem 19.10.2020
neue Regelungen ab dem 24.10.2020
Beschränkung bei PRIVATEN FEIERN im öffentlichen Raum auf 5 Personen ODER Mitgliedern zweier Hausstände (d.h. dies können auch mehr als 5 Personen sein!)
Diese Beschränkung von 5 Personen oder 2 Hausständen gilt auch für private Gruppen in Gaststätten, Bürgerhäuser, Hotels, Kantinen, Eisdielen, Vereinsheimen etc.
Für Feiern in privaten Räumen, insbesondere in Wohnungen, wird zudem eine Höchstteilnehmerzahl von fünf Personen dringend empfohlen.
Gültig ab dem 26.10.2020 :
Gültig ab dem 02.11.2020 :
Gültig ab dem 01.12.2020 :
Gültig an dem 16.12.2020 :
GÜLTIG ab dem 11.01.2021 :